K O N T R A - SOZIALPIRATERIE Seite 4
Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen
- und herzlich willkommen aus aktuellem Anlass zu unserer neuen
Whistleblower- und Satire-Plattform
M i e s e Deutsche J u s t i z
Wir schauen ganz genau hin! Und gehen mit denen genauso gnadenlos - gnadenlos satirisch - um, wie die mit uns auf ihrer oft kriminellen Basis! Also nicht wundern!
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Nun zum eigentlichen, hier behandelten Vorgang: Der nachstehende Strafbefehl (Nr. 2) bezieht sich dezidiert auf die Meinungsäusserung im Award von UvB, was Partei-Verrat und versuchter Abrechnungsbetrug ist.
1. Man schaue auf den LG DU-Beschluss bezüglich der Feststellung des ihm zugefügten Schadens - Seite 2.
Um das zu kontern, muss man ja kein Anwalt sein:
Wenn ein Anwalt versucht, eine nicht erbrachte Leistung abzurechnen und mit der unmotivierten Nichtvertretung lt. Gerichtsbeschluss auch noch dem Mandanten Schaden zugefügt hat - dann ist das versuchter Abrechnungsbetrug! Denn dass das nicht rechtmäßig ist, hat er garantiert gewusst - muss er als Jurist wissen - , wollte aber anscheinend sowohl das Gericht wie auch den Mandanten über den Leisten ziehen und daher ist es eben ein versuchter Abrechnungsbetrug. Übrigens der ganzen Kanzlei, weil er in deren gesamten Namen die Abrechnung versucht hat. Basta!
Wenn weiterhin der gleiche Anwalt ohne Angaben von Gründen aus dem Verfahren geht (wobei der Verdacht besteht, dass er und der gegnerische Anwalt mindestens gut miteinander bekannt sind - die beiden Kanzleien liegen nur ein paar Kilometer auseinander und treffen natürlich auch oft bei den gleichen Gerichten aufeinander - ) und den Mandanten, ebenfalls ohne irgendeine Begründung, auch nicht dem Gericht gegenüber, im Stich lässt, dann ist das Parteiverrat. Basta!
Und bezüglich des Verdachtes gegenüber Staatsanwaltschaft Duisburg, Amtsgericht Oberhausen und Landgericht Duisburg, dass wir es hier mit Netzwerk-Korruption zu tun haben, sagen die jetzt folgenden Strafanzeigen einiges aus. Korruption übrigens nicht wg. Geldzahlungen, sondern wg. Gefälligkeitshandlungen der Beteiligten untereinander!
Daher sind die nachfolgenden Begründungen des AG Oberhausen für die Berufung von UvB, dass ja die StA Duisburg schon seine Einsprüche und Beschwerden abgelehnt habe, nur Nebelkerzen!
Und damit kommen wir zu den spannenden Inhalten dieses Fake-Verfahrens! Versprochen! Und dazu, wie dämlich sich Juristen an Amts- und Landgerichten selbst in die Schei…. reiten können!