K O N T R A - SOZIALPIRATERIE Seite 5

  Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen

- und herzlich willkommen aus aktuellem Anlass zu unserer neuen

Whistleblower- und Satire-Plattform

M i e s e Deutsche J u s t i z


Wir schauen ganz genau hin! Und gehen mit denen genauso gnadenlos - gnadenlos satirisch - um, wie die mit uns auf ihrer oft kriminellen Basis! Also nicht wundern!

DOKU 2

Gegen diesen Strafbefehl hat UvB Widerspruch bzw. Beschwerde eingelegt, das sparen wir uns hier. Daraufhin kam die Ladung zum Termin - und Leute, UvB meint: Selten so eine Farce erlebt.

Steht hier irgendwo etwas über Fahren ohne Fahrerlaubnis???

Zurück Home Weiter

2. Die recht gut aussehende Richterin Landgraf verkündete in dieser Fake-Verhandlung das Urteil genau so, wie es im Strafbefehl stand. Also keine Überraschung. Überraschend war zum Einen, dass sie das Urteil als sofort gültig bezeichnete und zum Anderen, dass es dagegen keine Berufung geben könne ??? Leider hat ihre Moral nicht mit ihrem Aussehen Schritt gehalten…

Es saß ein junger, ziemlich „grüner“ Staatsanwalt dabei - der hat das auch abgenickt. Typisch für die Staatsanwaltschaft Duisburg.

Schade fand UvB nur, dass Moral und Fachwissen der Richterin (mit strafbarem Vorsatz?) nicht mit ihrem Aussehen Schritt halten kann! Dafür winkt ihr eine tolle Karriere in Oberhausen. Oder auch nicht, denn Strafanzeige ist gegen sie wie auch den Amtsgerichts-Direktor schon gestellt und wird noch erweitert!


Aufgrund dieser natürlich dümmlichen Aussagen sah sich UvB gezwungen, vorsichtshalber sofort in Berufung gegen dieses Farce-Urteil zu gehen - zumal auch das schriftliche Urteil erst nach einer ganzen Weile kam - UvB hatte dem Amtsgericht eine Frist gesetzt, sein Urteil zu bekommen. Das dürfte die etwas verblüfft haben, hat dann aber funktioniert.


Übrigens wurde auch mein Befangenheitsantrag (meine sofortige Beschwerde) gleich zu Anfang abgelehnt. Natürlich.


Die „Berufung ohne Urteil“ hier nachfolgend.



Zu diesem Termin 3.03.21 hatte es kurz vorher - am 1.03.21 - einen Befangenheits-Antrag in schrift-licher Form (per Fax) an das AG OB gegeben, den man komplett ignoriert hat. Ein klarer Rechtsbruch!

Wir sparen uns hier die Veröffentlichung, wird aber bei den Strafanzeigen an die Bundesanwalt-schaft eine Rolle spielen.

Hier der Strafbefehl 2